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Ra 2019/19/0410•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0410
Ra 2019/19/0410Corte amministrativa suprema27 mag 2020
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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