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Ra 2019/18/0499•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0499
Ra 2019/18/0499Corte amministrativa suprema15 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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