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Ra 2019/16/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0098
Ra 2019/16/0098Corte amministrativa suprema24 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkte I. und III.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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