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Ra 2019/14/0551•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0551
Ra 2019/14/0551Corte amministrativa suprema21 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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