Ra 2019/14/0209•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0209
Ra 2019/14/0209Corte amministrativa suprema31 mar 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A.III., soweit damit der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte III., IV., V. und VII. des beim Bundesverwaltungsgericht bekämpften Bescheides Folge gegeben und diese Spruchpunkte ersatzlos aufgehoben wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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