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Ro 2019/13/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/13/0007
Ro 2019/13/0007Corte amministrativa suprema15 ott 2020
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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