Fr 2019/12/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/12/0006
Fr 2019/12/0006Corte amministrativa suprema28 feb 2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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