Fr 2019/12/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/12/0002
Fr 2019/12/0002Corte amministrativa suprema30 gen 2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Tirol hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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