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Ra 2019/10/0144•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/10/0144
Ra 2019/10/0144Corte amministrativa suprema29 mag 2020
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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