Ra 2019/09/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0001
Ra 2019/09/0001Corte amministrativa suprema28 apr 2020
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 Euro binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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