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Ra 2019/07/0121•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/07/0121
Ra 2019/07/0121Corte amministrativa suprema29 mag 2020
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 4.425,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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