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Ra 2019/06/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0106
Ra 2019/06/0106Corte amministrativa suprema1 lug 2022
Baubewilligung BauRallg6 Planung Widmung BauRallg3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde Bad Vigaun hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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