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Ra 2019/03/0158•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/03/0158
Ra 2019/03/0158Corte amministrativa suprema2 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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