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Ra 2019/02/0240•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/02/0240
Ra 2019/02/0240Corte amministrativa suprema27 apr 2020
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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