Ra 2018/22/0129•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0129
Ra 2018/22/0129Corte amministrativa suprema28 feb 2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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