Ra 2018/21/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0133
Ra 2018/21/0133Corte amministrativa suprema13 nov 2018
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.I. bis A.III.), und zwar Spruchpunkt A.I., soweit damit die Anhaltung der Mitbeteiligten im Zeitraum 3. Juni 2018 von 1.00 Uhr bis 8.00 Uhr für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes und im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, aufgehoben.
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