Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0107

Ra 2018/21/0107Corte amministrativa suprema25 set 2018

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210107.L00

Spruch

Im Übrigen (betreffend Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt den damit zusammenhängenden Aussprüchen und Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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