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Ra 2018/21/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0106
Ra 2018/21/0106Corte amministrativa suprema25 set 2018
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A I., III. und IV. (Beschwerdeabweisung sowie Kostenaussprüche) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A II. (Fortsetzungsausspruch) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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