Ra 2018/21/0069•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0069
Ra 2018/21/0069Corte amministrativa suprema25 set 2018
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Besondere Rechtsgebiete Ende Vertretungsbefugnis Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von€ 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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