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Ra 2018/21/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0024
Ra 2018/21/0024Corte amministrativa suprema26 apr 2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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