Ra 2018/20/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/20/0039
Ra 2018/20/0039Corte amministrativa suprema25 feb 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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