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Ra 2018/19/0687•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0687
Ra 2018/19/0687Corte amministrativa suprema25 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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