Ra 2018/19/0556•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0556
Ra 2018/19/0556Corte amministrativa suprema26 mar 2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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