Ra 2018/19/0500•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0500
Ra 2018/19/0500Corte amministrativa suprema21 mag 2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird, insoweit damit die Beschwerde gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und die Nichtfestsetzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise abgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.