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Ra 2018/19/0203•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0203
Ra 2018/19/0203Corte amministrativa suprema28 nov 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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