Ra 2018/18/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0059
Ra 2018/18/0059Corte amministrativa suprema13 feb 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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