Ra 2018/17/0217•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0217
Ra 2018/17/0217Corte amministrativa suprema4 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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