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Ra 2018/17/0206•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0206
Ra 2018/17/0206Corte amministrativa suprema27 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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