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Ra 2018/17/0192•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0192
Ra 2018/17/0192Corte amministrativa suprema15 apr 2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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