Ra 2018/17/0142•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0142
Ra 2018/17/0142Corte amministrativa suprema2 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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