progetti
Ra 2018/16/0181•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0181
Ra 2018/16/0181Corte amministrativa suprema28 feb 2019
Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 26. April 2017, Zl. VStV/917300240972/2017, betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;
und
den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von zusammen 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.