Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0112

Ra 2018/15/0112Corte amministrativa suprema30 apr 2019

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150112.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als es die Beschlagnahme des Bargelds in Höhe von 2.993 EUR betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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