Ro 2018/15/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0018
Ro 2018/15/0018Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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