Ro 2018/15/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0012
Ro 2018/15/0012Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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