Ra 2018/14/0377•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/14/0377
Ra 2018/14/0377Corte amministrativa suprema28 mar 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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