Ra 2018/14/0121•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/14/0121
Ra 2018/14/0121Corte amministrativa suprema31 gen 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in Höhe von jeweils 1.106,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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