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Ro 2018/13/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/13/0004
Ro 2018/13/0004Corte amministrativa suprema27 mar 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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