Ra 2018/12/0054•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0054
Ra 2018/12/0054Corte amministrativa suprema28 feb 2019
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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