Ra 2018/12/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/12/0022
Ra 2018/12/0022Corte amministrativa suprema27 mar 2019
Ermessen VwRallg8 Instanzenzug Einvernehmenserfordernis
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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