Ra 2018/11/0217•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0217
Ra 2018/11/0217Corte amministrativa suprema25 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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