progetti
Ra 2018/11/0154•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0154
Ra 2018/11/0154Corte amministrativa suprema22 ott 2020
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40, insgesamt somit € 2.692,80, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.