Ra 2018/08/0216•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/08/0216
Ra 2018/08/0216Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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