Ro 2018/08/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/08/0017
Ro 2018/08/0017Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu entrichten.
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