Ra 2018/07/0367•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0367
Ra 2018/07/0367Corte amministrativa suprema31 gen 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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