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Ra 2018/06/0245•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0245
Ra 2018/06/0245Corte amministrativa suprema28 mag 2020
Befangenheit von Sachverständigen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der Stadtgemeinde Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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