Ra 2018/06/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0115
Ra 2018/06/0115Corte amministrativa suprema26 mar 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Gemeinde Steindorf am Ossiachersee Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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