Ra 2017/21/0218•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0218
Ra 2017/21/0218Corte amministrativa suprema25 gen 2018
Besondere Rechtsgebiete
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.