Ra 2017/21/0161•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0161
Ra 2017/21/0161Corte amministrativa suprema5 ott 2017
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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