Ra 2017/21/0119•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0119
Ra 2017/21/0119Corte amministrativa suprema5 ott 2017
Besondere Rechtsgebiete
Die Revision wird, soweit sie die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 bekämpft, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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