Ra 2017/21/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0074
Ra 2017/21/0074Corte amministrativa suprema31 ago 2017
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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